1. Unter außerklinischer Intensivpflege / Heimbeatmung versteht man die umfassende grund- und behandlungspflegerische Betreuung von meist tracheotomierten Patienten - mit oder ohne maschineller Beatmung - in ihrer eigenen Wohnung. Dies erfolgt durch die permanente Anwesenheit (meist 24 Stunden) speziell ausgebildeter Pflegefachkräfte im Schichtdienst
     
  2. Durch die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft in einer Eins-zu Eins-Betreuung haben wir sehr viel Zeit für unsere Patienten, die wir gezielt zur aktiven Förderung und Aktivierung nutzen wollen - in enger Abstimmung mit den Therapeuten (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie). Unsere Geschäftsführerin und Pflegedienstleitung Barbara Ludwig begleitet als Fachkraft für Menschen im Wachkoma alle Fördermaßnahmen und erstellt mit den Therapeuten und der Familie ein gezieltes Förderkonzept
     
  3. Sollte der Intensivpatient in einer palliativen Situation sein (z.B. bei Erkrankung an ALS, etc) können wir alle fachlichen und kommunikativen Kompetenzen unserer PalliativCare-Fachkräfte nutzen und nach ärztlicher Anordnung alle Methoden der Symptomkontrolle einsetzen
     
  4. Der gewohnte und gewünschte Tagesablauf wird trotz der meist weitreichenden Einschränkungen begleitet und gestaltet, ob zuhause im Familienkreis, in speziellen Wohngemeinschaften oder unterwegs auf Ausflügen
     
  5. Alle unsere Pflegefachkräfte sind erfahren im Umgang mit tracheotomierten Menschen und mit maschineller Beatmung (auch Maskenbeatmung), so dass fast jede Situation zuhause sicher beherrscht werden kann. Wir streben an, dass ein Großteil unserer Fachkräfte die Weiterbildung zur Fachkraft für außerklinische Intensivpflege absolviert hat
     
  6. Die Krankenkassen übernehmen nach Verordnung durch den behandelnden Arzt und vorheriger Genehmigung die Kosten für die Ambulante Intensivpflege weitgehend, die Grundpflege wird über die Pflegekassen (je nach festgestelltem Pflegegrad) finanziert
     
  7. Das wichtigste Kriterium zur Feststellung, ob außerklinische Intensivpflege so durch die Krankenkassen genehmigt wird, ist die Möglichkeit eines kurzfristigen Eintretens lebensbedrohlicher Zustände (z.B. bei Verlegen der Trachealkanüle, Atemstillstand, usw.)

Alle unsere KollegInnen sind ausgebildet und erfahren im Umgang mit tracheotomierten Menschen und mit maschineller Beatmung, so dass fast jede Situation zuhause sicher beherrscht werden kann.

Einige spezielle Leistungen (in Abstimmung und nach Anordnung durch den behandelnden Arzt):

  • Weaning (Entwöhnung) vom Beatmungsgerät
  • Weaning von der Trachealkanüle
  • Anleitung und Schulung von Angehörigen zur Übernahme von eigenständiger stundenweiser Betreuung (wenn gewünscht)

Ihre Ansprechpartner

Barbara Ludwig

Peter Dziadek